Fachanwälte für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Durch Beschluss des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Hamm sind sowohl Rechtsanwalt Jörg Methner als auch Rechtsanwalt Christian Methner berechtigt, die Bezeichnung Fachanwalt für Miet und Wohnungseigentumsrecht zu führen. Nachdem sich das Immobilienrecht für Rechtsanwalt Jörg Methner mehr und mehr zu seinem Tätigkeitsschwerpunkt entwickelte, zählte er zu den ersten Fachanwälten für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

„Fachanwalt“ darf sich ein Rechtsanwalt nennen, der auf einem bestimmten Rechtsgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen erworben und nachgewiesen hat und dem das Führen der Bezeichnung durch die zuständige Rechtsanwaltskammer gestattet wurde. Grundsätzlich sind vorab Lehrgänge mit entsprechenden Leistungskontrollen zu besuchen. Regelmäßige Fortbildungen stellen sicher, dass der Fachanwalt Sie auf der Grundlage der aktuellen Rechtslage beraten und vertreten kann.

Rechtsanwalt Jörg Methner ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltsverein.